Endlich ist es soweit. Ab Juli wird die Besteuerung der Prostitution vereinheitlicht. Das ist zwar kein großer Wurf, ein mittelgroßer Bums ist es allemal.
Die Pauschalbesteuerung ist dann passé. Es gilt dann die Einzelfallbesteuerung. Dabei wird grundsätzlich zu klären sein, ob es sich um eine selbstständige oder eine unselbstständige Tätigkeit handelt.

Entscheidend für die Beurteilung, ob der der gewerbsmäßige Austausch von Körpersäften selbstständig oder nicht selbstständig erfolgt sind die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und die Eingliederung in seine betriebliche Organisation. Das betrifft zum Beispiel die Frage, ob sich der Sexdienstleister an Arbeitszeit und -ort halten muss oder ob die Dauer der Anwesenheit vorgegeben ist.
Handelt es sich um einen Sex-Freelancer, so wird er / sie (oder es – wer kann das heute schon so genau sagen) eine abgespeckte Form der Einnahmen / Ausgaben Rechnung, eine sogenannte Rein-Raus-Rechnung führen müssen. Die Unselbstständigen bekommen am Monatsende vom Puffbesitzer oder Zuhälter ihren Lohnzettel in die Hand gedrückt.
Tja, die Entfesselung der Wirtschaft muss an der Wurzel beginnen. In diesem Fall befindet sie sich down under etwa fünfzehn Zentimeter südlich des Bauchnabels.
franzjosefs